Rechtsprechung
BGH, 20.12.1962 - II ZR 79/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gleichwertigkeit der eingebrachten Gegenstände als Geschäftsgrundlage eines Gesellschaftsvertrages - Irrtum über das Vorliegen der die Geschäftsgrundlage darstellenden Tatsachen - Ausschließung eines Gesellschafters wegen des Fehlens der Geschäftsgrundlage bei einem ...
Wird zitiert von ... (4)
- LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Konkludente Fortführungsvereinbarung einer …
(4) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern (BGH NJW 2000, 3491 [3492]), allein der objektive Tatbestand der tiefgreifenden Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses (BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 -, Abs.-Nr. 26), ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrags sein kann, wobei ein Ausschluss freilich nur bei einer überwiegenden Verursachung des Zerwürfnisses durch den auszuschließenden Gesellschafter in Betracht kommt (BGH NZG 2003, 625 [627]).Auch im Streitfall gilt, dass das tatsächliche Verhalten der Parteien in der zurückliegenden Zeit "mehr als alles andere" zeigt, dass "die menschlichen und geschäftlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben sind" (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 -, Abs.-Nr. 26).
- LG Heidelberg, 29.03.2018 - 5 O 226/17 (a) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern (BGH NJW 2000, 3491 [3492)), allein der objektive Tatbestand der tiefgreifenden Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses (BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 Abs.-Nr. 26), ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrags sein kann, wobei ein Ausschluss freilich nur bei einer überwiegenden Verursachung des Zerwürfnisses durch den auszuschließenden Gesellschafter in Betracht kommt (BGH NZG 2003, 625 [627]).
Auch im Streitfall gilt, dass das tatsächliche Verhalten der Parteien in der zurückliegenden Zeit „mehr als alles andere" zeigt, dass „die menschlichen und geschäftlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben sind" (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 -, Abs.-Nr. 26).
- BGH, 18.11.1974 - II ZR 107/73
Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Kündigung einer Gesellschaft - …
Zwar kann ein Gesellschafter, der sein Vertrauen zu einem Mitgesellschafter verloren hat, das Gesellschaftsverhältnis grundsätzlich auch dann aus wichtigem Grunde kündigen, wenn den oder die Mitgesellschafter an dem Vertrauensverlust kein nachzuweisendes Verschulden trifft (vgl. u.a. das Senatsurteil II ZR 79/61 v. 20.12.1962, WM 1963, 282 für die Auflösungsklage nach § 133 HGB). - BGH, 18.03.1974 - II ZR 80/72
Änderung der Nachfolgeklauseln einer Kommanditgesellschaft bei Scheidung der Ehe …
Zu der hier allein zu entscheidenden Frage, ob der Wegfall der Geschäftsgrundlage für einzelne Vertragsteile zur Anpassung an die nicht vorausbedachte Sachlage führen kann, hat der Senat dort nicht Stellung genommen (vgl. hierzu auch Urt. d. Sen. v. 20.12.62 - II ZR 79/61, WM 1963, 282, 283).